Gefährliche Abfälle
Wir sind berechtigt, gefährliche Abfälle gemäß Abfallverzeichnisordnung zu sammeln und zu behandeln.
Mobile Problemstoffsammlung für Gemeinden, die keine kontinuierliche Übernahme von Problemstoffen wie Lacke, Altöle, Medikamente, Batterien o.ä. anbieten oder gewährleisten können, besteht die Pflicht, mindestens zwei mal jährlich Problemstoffsammlungen von Dritten durchführen zu lassen.
Wir stellen für diese Anforderung das benötigte qualifizierte Fachpersonal sowie die erforderlichen Fahrzeuge zur fachgerechten Durchführung dieser Sammlungen zur Verfügung.